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   BFH, 24.03.2022 - X B 1/21   

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https://dejure.org/2022,18957
BFH, 24.03.2022 - X B 1/21 (https://dejure.org/2022,18957)
BFH, Entscheidung vom 24.03.2022 - X B 1/21 (https://dejure.org/2022,18957)
BFH, Entscheidung vom 24. März 2022 - X B 1/21 (https://dejure.org/2022,18957)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2, AO § 171 Abs 4, EStG § 7i Abs 1 S 7, EStG § 7i Abs 2, EStG VZ 2008
    Bindungswirkung der Bescheinigung gemäß § 7i Abs. 2 Satz 2 EStG bei Zuschussgewährung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 FGO, § 171 Abs 4 AO, § 7i Abs 1 S 7 EStG 2002, § 7i Abs 2 EStG 2002, EStG VZ 2008
    Bindungswirkung der Bescheinigung gemäß § 7i Abs. 2 Satz 2 EStG bei Zuschussgewährung

  • IWW

    §§ 7i, ... 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 10f EStG, § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 7i Abs. 2 Satz 2 EStG, § 10f Abs. 1 Satz 3 EStG, § 7i Abs. 2 Satz 1 EStG, § 7i Abs. 1 Satz 7 EStG, § 16 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg, § 7a Abs. 1 Satz 3 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 180 Abs. 2 AO, § 171 Abs. 4 AO, § 164 Abs. 2 AO, § 96 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Ausreichung von Zuschüssen für Denkmalschutzaufgaben; Durchführung der Außenprüfung bei einem Bauträger als Verfahrensbevollmächtigten; Hemmung der Festsetzungsfrist

  • rewis.io

    Bindungswirkung der Bescheinigung gemäß § 7i Abs. 2 Satz 2 EStG bei Zuschussgewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung der Bescheinigung gemäß § 7i Abs. 2 Satz 2 EStG bei Zuschussgewährung

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung der Bescheinigung gemäß § 7i Abs. 2 Satz 2 EStG bei Zuschussgewährung

  • datenbank.nwb.de

    Bindungswirkung der Bescheinigung gemäß § 7i Abs. 2 Satz 2 EStG bei Zuschussgewährung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.06.2015 - IX R 51/14

    Hemmung der Feststellungsverjährung bei Prüfung eines Gesamtobjekts

    Auszug aus BFH, 24.03.2022 - X B 1/21
    NV: Die Durchführung der Außenprüfung bei einem Bauträger als Verfahrensbevollmächtigten i.S. des § 5 VO zu § 180 Abs. 2 AO führt zur Hemmung der Festsetzungsfrist gemäß § 171 Abs. 4 AO (Anschluss an BFH-Urteil vom 16.06.2015 - IX R 51/14, BFHE 251, 98, BStBl II 2016, 13, Rz 12).

    Der Bauträger ist Verfahrensbeteiligter i.S. des § 5 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VO zu § 180 Abs. 2 AO, so dass die Durchführung der Außenprüfung bei ihm zur Hemmung der Festsetzungsfrist gemäß § 171 Abs. 4 AO gegenüber allen Feststellungsbeteiligten führt, auch wenn diese von der Außenprüfung keine Kenntnis haben (so schon BFH-Urteil vom 16.06.2015 - IX R 51/14, BFHE 251, 98, BStBl II 2016, 13, Rz 12).

  • BFH, 19.02.2019 - X R 17/18

    Änderung von Steuerbescheiden aufgrund von Grundlagenbescheiden, die nicht

    Auszug aus BFH, 24.03.2022 - X B 1/21
    Die Bescheinigung ist insoweit bindend für das Finanzamt (vgl. insoweit das Senatsurteil vom 19.02.2019 - X R 17/18, BFH/NV 2019, 801, Rz 17, m.w.N.).
  • BFH, 07.09.2017 - X B 52/17

    Nichtzulassungsbeschwerde - Überraschungsentscheidung - Erlass

    Auszug aus BFH, 24.03.2022 - X B 1/21
    Vielmehr wenden sich die Kläger allein dagegen, dass das FG sie nicht "erhört" hat, sich also ihren Ansichten nicht angeschlossen hat (vgl. insoweit auch Senatsbeschluss vom 07.09.2017 - X B 52/17, BFH/NV 2018, 221, Rz 22, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2019 - X B 45/18

    Berücksichtigung eines Schrottwertes von Schiffen bei der Bemessung der AfA

    Auszug aus BFH, 24.03.2022 - X B 1/21
    Fehler in der Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich genommen nicht die Zulassung der Revision (vgl. Senatsbeschluss vom 01.03.2019 - X B 45/18, BFH/NV 2019, 545, Rz 33, m.w.N.).
  • BFH, 20.12.2006 - XI B 23/06

    NZB: schwer wiegender Fehler des FG, Darlegungsanforderungen

    Auszug aus BFH, 24.03.2022 - X B 1/21
    Dies ist übrigens nach der geklärten höchstrichterlichen Rechtsprechung auch deshalb nicht der Fall, weil selbst bei einer Außenprüfung ohne wirksame Prüfungsanordnung im vorliegenden Fall der zuvor erlassene Bescheid, der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stand, nach § 164 Abs. 2 AO geändert werden konnte (vgl. dazu nur BFH-Urteil vom 20.12.2006 - XI B 23/06, BFH/NV 2007, 648, unter 2.a, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.2021 - XI B 11/21

    Geschäftsveräußerung im Ganzen

    Auszug aus BFH, 24.03.2022 - X B 1/21
    aa) An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sich ihre Beantwortung ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat (ständige Rechtsprechung, vgl. nur Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.12.2021 - XI B 11/21, BFH/NV 2022, 355).
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